Babyklappe und anonyme Geburt.

Henze, Christiane
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2014

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DE

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Berlin

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ZLB: R 219/319

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DI
RE

Abstract

Seit Errichtung der ersten Babyklappe in Deutschland wird um das Thema "Babyklappe und anonyme Geburt", da es emotional besetzt ist, heftig diskutiert. Meist sind zwei Fronten feststellbar. Die einen befürworten die Einrichtung dieser Angebote als Hilfestellung, um Leben zu schützen. Andere wiederum lehnen sie strikt ab, da die Folgen für die abgegebenen Kinder, nämlich das fehlende Wissen um ihre Herkunft, nicht zu verantworten seien. Spezielle Regelungen für die anonymen Kindesabgabemöglichkeiten sind nicht vorhanden. Insgesamt gibt es derzeit drei Möglichkeiten, Neugeborene anonym abzugeben, nämlich über das Einlegen in eine Babyklappe, durch die anonyme Übergabe und die anonyme Geburt. Auf alle Abgabemöglichkeiten wird in der Arbeit eingegangen und versucht zu klären, ob diese eine echte Lösung darstellen, um Kindesaussetzungen und -tötungen zu verhindern. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Ursachen der Kindesaussetzung und Kindestötung eingegangen. Letztlich wird auf das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" welches ab 1. Mai 2014 in Kraft treten wird, hingewiesen.

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X, 71 S.

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Beiträge aus dem Fachbereich Rechtspflege; 02/2014

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