Zum Umgang ausgewählter Bundesländer mit der Energiewende.

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Augsburg

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DI
EDOC

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Die Energiewende in Deutschland stellt die Bundesländer vor ganz neue Herausforderungen. Es fehlen sowohl theoretische als auch praktische Erfahrungen und Kenntnisse über den Umgang mit solch einer energiepolitischen Transformation. Gerade diese Kenntnisse sind jedoch besonders für den öffentlichen Sektor erforderlich, da dieser den Ausbau dezentraler regenerativer Energieerzeugungsanlagen steuert. Um die eng gesetzten Ziele der Bundesregierung zu erreichen, ist es wichtig, dass sich diese intensiv mit den unterschiedlichen Maßnahmen und Umsetzungspraktiken der anderen Bundesländer beschäftigen und daran Maß nehmen. Seit dem Ausstieg aus der Kernenergie im Juni 2011 haben sich die meisten Bundesländer energiepolitisch neu ausgerichtet und eigene Energiekonzepte entwickelt. Dies gibt Anlass dazu, sich eingehend mit den Vorgehensweisen einzelner Bundesländer auseinander zu setzen und deren bisherige Wirkung auf die Versorgungsstrukturen zu analysieren. Ziel der Arbeit ist es daher, anhand einer umfassenden Analyse der Energiepolitik einzelner Bundesländer deren individuellen Umgang mit der Energiewende zu dokumentieren und die dadurch erzielten Fortschritte aufzuzeigen. Um das vorhandene Potenzial der ausgewählten Bundesländer herauszustellen, werden die entsprechenden energierelevanten Besonderheiten und die bisherigen energiepolitischen Entwicklungen verdeutlichtund der öffentliche Umgang mit der Energiewende analysiert. Hierbei wird zuerst die strukturell-organisatorische Leistung herausgearbeitet, welche Aufschluss über die energierelevanten Zuständigkeiten, Instrumente und Akteure auf öffentlicher Ebene gibt. Anschließend werden politische Entscheidungen, Strategien und Maßnahmen wie das jeweilige Energiekonzept aufgezeigt. Die Betrachtung der Fortschritte, die seit Beginn der Energiewende verzeichnet werden können, bildet abschließend die Grundlage für die Bewertung der untersuchten Bundesländer.

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126, XL S.

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Schriften zur Raumordnung und Landesplanung; 41