Flüchtlingskinder haben ein Recht auf Schutz vor sexueller Gewalt. Zum Risiko sexueller, körperlicher und psychischer Gewalt in Flüchtlingsunterkünften.
Deutsche Liga für das Kind
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Date
2015
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Publisher
Deutsche Liga für das Kind
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DE
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Berlin
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1435-4705
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Authors
Abstract
Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen stoßen viele Kommunen und Bundesländer trotz größter Anstrengungen an ihre Grenzen: Bei der Erstunterbringung von Flüchtlingskindern und ihren Familien ist zum Teil die Beachtung von Mindeststandards für den Schutz von Kindern vor sexueller, körperlicher und psychischer Gewalt nicht mehr gewährleistet. Nicht selten werden eine Vielzahl von psychisch massiv belasteten Menschen - Kinder, Jugendliche und Erwachsene - auf engstem Raum in Turnhallen und Zelten zusammen untergebracht. Eine ausreichende psychosoziale Mindestversorgung der Kinder und Jugendlichen ist nicht immer gesichert. So wurden zum Beispiel aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen in einzelnen Flüchtlingsunterkünften notgedrungen die zuvor existierenden Spielräume für Kinder in Schlafsäle mit Feldbetten umfunktioniert. Folgt man Presseberichten und den Berichten von Fachkräften, so sind auch die hygienischen Bedingungen in einigen Zeltlagern und Turnhallen nicht akzeptabel.
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Frühe Kindheit
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Nr. 5
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S. 70-73