Brauchen wir so viele Gesetze zum Kinderschutz? Das KKG im Kontext bereits bestehender Regelungen.
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz
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Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz
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DE
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Berlin
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1865-9330
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RE
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Abstract
Seit dem 1. Januar 2012 ist das sogenannte Bundeskinderschutzgesetz in Kraft, das den Kinderschutz in Deutschland verbessern soll. Wesentlicher Kern dieses neuen Gesetzes ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz - KKG. Angesichts der bereits vorhandenen Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen zum Kindeswohl und Kinderschutz stellt sich die Frage, inwieweit das KKG wirklich Neues bietet und Weiterentwicklungen tatsächlich bewirken kann. Im Beitrag werden die Bestimmungen des Gesetzes näher betrachtet.
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Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug)
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Nr. 1
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S. 18-22