Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Rechte einräumen und anhören = beteiligen?
Deutsche Liga für das Kind
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Datum
2012
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Herausgeber
Deutsche Liga für das Kind
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Berlin
Sprache
ISSN
1435-4705
ZDB-ID
Standort
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Es hat sich herumgesprochen: Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention sichert Kindern und Jugendlichen das Recht zu, bei allen ihre Person betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle gehört zu werden. Ihre Meinung soll angemessen sowie ihrem Alter und ihrer Reife entsprechend berücksichtigt werden. Anhörung ist das Gebot. Die deutsche Rechtsordnung setzt es in den verschiedenen Rechtsbereichen um. Aber macht sie daraus auch tatsächlich ein Beteiligungsrecht?
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Schlagwörter
Zeitschrift
Frühe Kindheit
Ausgabe
Nr. 4
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 29-35