Einschätzungen der kommunalen Planungsakteure in Berlin und Brandenburg zur Steuerungswirkung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg (LEP B-B). Bericht über die Befragung zur Evaluierung und Weiterentwicklung des LEP B-B im Zeitraum Februar bis Mai 2015.

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2015

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Landesentwicklungspläne sind spätestens nach zehn Jahren zu überprüfen, um sie an aktuelle räumliche Entwicklungstrends und ggf. geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Im Zusammenhang mit der schon frühzeitig begonnenen Überprüfung wurden die rund 450 kommunalen Planungsträger in den Ländern Berlin und Brandenburg als Hauptadressaten der Landesplanung von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung mittels eines Fragebogens zu ihren Einschätzungen zur Steuerungswirkung des LEP B-B befragt. Der Bericht fasst die Einschätzungen zusammen. Es ergibt sich ein breites Meinungsspektrum, bei dem sich deutliche Unterschiede zeigen, insbesondere vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Funktionszuweisungen innerhalb des raumordnerischen Steuerungssystems. Während Städte, Gemeinden oder Berliner Bezirke, denen durch den LEP B-B Entwicklungsfunktionen bevorzugt zugewiesen werden, die Gestaltungsziele des Planes meist begrüßen, äußern sich Kommunen, denen vorrangig die Absicherung der Grundfunktionen der Daseinsvorsorge und die bauliche Eigenentwicklung zugewiesen wird, eher kritisch. Im Ergebnis der Befragung haben sich als Schwerpunktthemen für den Prozess der Überarbeitung der Landesplanung die raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung, der großflächige Einzelhandel sowie die Steuerung der Daseinsvorsorge herauskristallisiert. Im nächsten Schritt werden in einem offenen Diskurs mit den Planadressaten ggf. veränderte Rahmenbedingungen und Chancen in der Hauptstadtregion zu erörtern sein, aktuelle Entwicklungstrends zu bewerten und hieraus Steuerungsbedarfe und -möglichkeiten der Raumordnungsplanung für Berlin und Brandenburg abzuleiten sein.

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40 S., Anh.

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