Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit.

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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

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RE

Abstract

Der EuGH hat in dem grundlegenden Pressetext-Urteil entschieden, dass wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags zu einer Neuausschreibungspflicht führen. Mit der am 18.4.2016 in Kraft getretenen Vergaberechtsreform wird diese Rechtsprechung erstmals im 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. den Vergabeordnungen kodifiziert. Der europäische und ihm folgend der deutsche Gesetzgeber haben darüber hinaus Fallgruppen festgelegt, in denen keine Neuausschreibung erforderlich ist. Eine nähere Betrachtung zeigt, dass die Gesetzgeber bei diesen Fallgruppen auf bestehende Regelungs- und Rechtsprechungsansätze zurückgegriffen, sie allerdings teilweise modifiziert und erweitert haben. Deswegen stellen sich nach der Reform neue, aber auch alte juristische Fragen, wann eine Neuausschreibung erforderlich ist.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 10

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619-626

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