Was ist eine Gemeinschaftsaufgabe?
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
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Abstract
Eine rechtsdogmatische Analyse ergibt, dass der Begriff der Gemeinschaftsaufgabe, trotz Legaldefinition, von Anfang an mehrdeutig war und dass die Unklarheiten sich bei den Föderalismusreformen und zwei weiteren Verfassungsänderungen erhöht haben. Dies sollte bei weiteren einschlägigen Verfassungsänderungen, insbesondere zum Bildungsföderalismus, bedacht werden. Gemeinschaftsaufgabe ist seit 1969 ein bundesstaatsrechtlicher Begriff, der in Art. 91a Abs. 1 GG definiert wird. Die Definition ist seit 47 Jahren unverändert. Die Bedeutung des Begriffs sollte inzwischen klar sein, auch wenn es keine einschlägige Judikatur des BVerfG gibt. Dem ist aber nicht so. Spätestens seit der Föderalismusreform II, also seit 2009, fasert der Begriff immer weiter aus.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 19
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S. 1219-1222