Die Anordnung eines Betriebsübergangs bei Vergabe von Verkehrsdienstleistungen nach § 131 III GWB.

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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

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Abstract

Mit Wirkung zum 18.4.2016 ist der neue § 131 III GWB in Kraft getreten. Dieser regelt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Eisenbahnverkehr. Danach soll der öffentliche Auftraggeber verlangen, dass bei einem Betreiberwechsel der ausgewählte Bieter die Arbeitnehmer, die beim bisherigen Dienstleister beschäftigt waren, übernimmt und ihnen die Rechte gewährt, auf die sie Anspruch hätten, wenn ein Übergang gem. § 613 a des BGB erfolgt wäre. Der Beitrag beleuchtet die wesentlichen Fragen, die sich mit einer solchen Anordnung verbinden.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 8

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S. 459-466

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