Kommunale Selbstverwaltung als juristischer Bewegungsbegriff.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Bei gleichbleibender Begrifflichkeit haben sich Inhalt und Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung - auf die Gemeinden wie auf die Kreise bezogen - über einen Zeitraum von rund 200 Jahren hinweg verändert. Der Beitrag untersucht dieses Phänomen vorrangig für die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, d.h. für die letzten rund 65 Jahre. Ein Konzept aus der Begriffsgeschichte, die Kategorie des "Bewegungsbegriffs", soll dieses Phänomen beschreiben und erklären helfen. Die neuesten Judikate versöhnen den staatsorganisationsrechtlichen mit dem partizipativen Zugriff endgültig. Dies wurde, wie der Großteil der Rechtsprechung, auf die Städte und Gemeinden bezogen; gerade ein partizipatives Verständnis kommunaler Selbstverwaltung ist jedoch auch auf die Kreise übertragbar.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 16

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S. 1022-1031

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