Das Taxirecht am Münchener Flughafen.

Boorberg
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Boorberg

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

München

item.page.language

item.page.issn

0522-5337

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: R 620 ZB 7013

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Taxiunternehmer, die die Taxihalteplätze am Münchener Flughafen benutzen wollen, um Fahrgäste einsteigen zu lassen und zu befördern, müssen hierfür - anders als für die Benutzung der Taxihalteplätze auf öffentlichem Grund - ein Entgelt zahlen. Zu Recht? Der Flughafenbetreiber, welcher Eigentümer der Taxihalteplätze am Flughafen ist, hat die Plätze an eine Kommanditgesellschaft vermietet. Diese zieht nicht nur die Benutzungsentgelte ein, sondern sanktioniert auch "Abweichler" unter den Taxiunternehmern unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs.

Description

Keywords

Journal

Bayerische Verwaltungsblätter

item.page.issue

Nr. 15

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 509-516

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries