Bedarf die öffentliche Verwaltung einer eigenen Entscheidungstheorie? Teil 1.
Kohlhammer
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Datum
2016
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Herausgeber
Kohlhammer
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0342-5592
ZDB-ID
Standort
ZLB: Kws 750 ZB 6805
BBR: Z 477
BBR: Z 477
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Verfasser hat sich in dieser Zeitschrift (VR 2016, 1 ff. [Teil 1] 37 ff. [Teil 2]) bereits mit der Frage auseinandergesetzt, ob die öffentliche Verwaltung einer allgemeinen Handlungstheorie bedarf. Da jede Handlung auf einer Entscheidung beruht, schließt sich daran geradezu zwangsläufig die Frage nach den theoretischen Grundlagen der dem Verwaltungshandeln zugrunde liegenden Entscheidungen an. Es gibt keine Theorie der Verwaltungsentscheidung, sondern nur eine Entscheidungstheorie, die in ihrer klassischen Form eine Gruppe von Theorien bezeichnet, die rationales Denken durch die Gesetze der Logik und der Wahrscheinlichkeitstheorie definiert. Die Verwaltungsrechtswissenschaft umgeht diese Problematik durch die Beschäftigung mit dem der Entscheidungsfindung dienendem Verwaltungsverfahrensrecht. Viele elementare Gesichtspunkte bleiben dabei außer Betracht.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Verwaltungsrundschau
Ausgabe
Nr. 8
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 253-260