Der Zuwendungszweck in seiner zweifachen Ausprägung. Begriffsbestimmung und Folgerungen für das praktische Handeln im zuwendungsrechtlichen Verwaltungsverfahren.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: R 622 ZB 1139

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RE

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Abstract

Jährlich wenden Bund und Länder einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag für große Förderprogramme oder zur Förderung von einzelnen Einrichtungen auf. Mit diesen Zuwendungen sollen Dritte Zwecke erfüllen, die im erheblichen öffentlichen Interesse liegen. Häufig befasst sich die Verwaltung jedoch nur unzureichend mit der Frage, welche Wirkungen mit den Fördermitteln erzielt werden sollen und tatsächlich erreicht wurden. Der Beitrag zeigt auf, dass die Ursache hierfür auch in der fehlenden Definition des haushaltsrechtlichen Begriffs des "Zuwendungszwecks" liegt. Neben der notwendigen Klärung werden Wege beschrieben, wie dem Gebot des wirtschaftlichen und zielgerichteten Einsatzes von Fördermitteln durch ein strukturiertes Verwaltungshandeln entsprochen werden kann.

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Die öffentliche Verwaltung

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Nr. 13

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S. 555-562

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