Zum Normenkontrollantrag gegen Bebauungspläne von Nachbargemeinden unter besonderer Berücksichtigung von Einzelhandelsvorhaben.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Der Beitrag befasst sich mit ausgewählten Fragen zur Zulässigkeit und Begründetheit von Normkontrollanträgen, die die Überprüfung von Bebauungsplänen zum Gegenstand haben und von einer benachbarten Gemeinde angestrengt werden. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit des Normkontrollantrags kann von wesentlicher Bedeutung sein, ob die antragstellende Gemeinde als "Behörde" oder als "juristische" Person im Sinne von § 47 Abs. 2 VwGO einzuordnen ist und die mit der BauGB-Novelle 2007 eingeführte Präklusionsregelung (§ 47 Abs. 2a VwGO) auf sie Anwendung findet. Letzteres ist in der Rechtsprechung bisher ungeklärt; nach Auffassung des Autors scheidet eine Anwendung von § 47 Abs. 2a VwGO auf Städte und Gemeinden aus.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 13

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S. 821-829

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