Verschlechterungsverbot - Aktuelle Herausforderungen an die Wasserwirtschaftsverwaltung.
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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Abstract
Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 1.7.2015 zur Anwendung und Auslegung des viel diskutierten Verschlechterungsverbotes - einer der zentralen Vorschriften der EU-Wasserrahmenrichtlinie - zwar einige Fragen richtungsweisend beantwortet, allerdings bleiben zahlreiche weitere Anwendungsprobleme nach wie vor offen und stellen sowohl die Wasserbehörden wie auch die Vorhabenträger und Antragsteller vor große Herausforderungen mit teilweise ungewissem Ausgang. So hat sich der EuGH nur zu einem Ausschnitt des Verschlechterungsverbotes (nämlich in Bezug auf den ökologischen Zustand von Oberflächengewässern) in der einer Grundsatzentscheidung immanenten Abstraktion geäußert, so dass - zumindest bis zum Vorliegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - dringender weiterer Klärungsbedarf für die Vollzugsbehörden besteht. Im Beitrag werden Lösungsansätze für einige der wichtigsten Vollzugsfragen aufgezeigt, die zur Zeit auch in den Gremien der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) diskutiert werden, so z. B. die Frage der Übertragbarkeit der EuGH-Entscheidung auf den übrigen Geltungsbereich des Verschlechterungsverbots (chemischer Zustand sowohl von oberirdischen Gewässern wie vom Grundwasser sowie mengenmäßiger Zustand des Grundwassers), die Frage, welche Bewertungskriterien im Hinblick auf eine mögliche Verschlechterung heranzuziehen sind, sowie die Frage der Ausnahmemöglichkeiten. Der Beitrag entstand aus dem Vortrag im Rahmen des 9. VURIZUR-Fachgesprächs "Verschlechterungsverbot, Minderziele und Ausnahmen - Neue Weichenstellungen im Gewässerschutz" am 27.11.2015 in Berlin.
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 6
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S. 340-351