Unverhältnismäßige Kosten nach EG-Wasserrahmenrichtlinie. Ein Verfahren zur Begründung weniger strenger Umweltziele.
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DE
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Leipzig
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0948-9452
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FO
EDOC
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Abstract
Das Ziel besteht darin, ein Verfahren zu entwickeln, das es ermöglicht, in einem Wasserkörper mit überschaubarem Aufwand die Kosten von Maßnahmenprogrammen auf Unverhältnismäßigkeit zu prüfen, um auf diese Weise ggf. weniger strenge Umweltziele zu begründen. Es sollte für alle Oberflächenwasserkörper anwendbar sein, d.h. sowohl für natürliche Wasserkörper (natural water bodies - NWB) als auch für künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper (artificial and heavily modified water bodies - A/HMWB). Das zu entwickelnde Verfahren sollte folgende Anforderungen erfüllen: - Legalität: Es muss dem Wortlaut und dem Geist der WRRL entsprechen. - Praktikabilität: Seine Anwendung darf nicht zu aufwändig sein und muss berücksichtigen, welche Daten bei den Bundesländern bereits vorliegen. - Beitrag zur Harmonisierung: Das Verfahren sollte für Standardfälle konzipiert sein. Es sollte im Prinzip in allen Bundesländern, zumindest allen Flächenländern gleichermaßen verwendet werden können. - Kosten-Nutzen-Abwägung und Zumutbarkeit: Das Verfahren sollte Kosten-Nutzen-Abwägung mit einbeziehen, wobei diese Größen nicht zwingend in (quantitativ)-monetärer Form eingehen müssen. Zumutbarkeitsargumente könnten ebenfalls herangezogen werden.
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79 S.
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UFZ-Bericht; 01/2015