Regulierungsermessen im Energierecht.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Während die Rechtsprechung des BVerwG zum Telekommunikationsrecht bereits seit dem Jahr 2008 auf das Regulierungsermessen zurückgreift, um umfassende sowie gerichtlich nur begrenzt kontrollierbare Letztentscheidungsrechte der Bundesnetzagentur zu rechtfertigen, hat diese dogmatische Figur im Energieregulierungsrecht bislang nur sehr schwache Konturen erlangt. Der BGH rekurriert zwar seit einer im Jahr 2014 begründeten Rechtsprechungslinie ebenfalls auf das Regulierungsermessen als Begründung, seine Kontrolldichte gegenüber regulierungsrechtlichen Verfügungen der Bundesnetzagentur zurückzunehmen. Die Folgen für das Kontrollniveau sind hierbei allerdings bislang begrenzt geblieben. Der Beitrag kritisiert die schwache Rechtfertigung eines entsprechenden Letztentscheidungsrechts und warnt davor, Fehlentwicklungen aus der telekommunikationsrechtlichen Kontrolldogmatik unbesehen in das Energierecht zu importieren.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 7

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S. 399-406

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