Vorläufige lnobhutnahme, Altersfeststellung und Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Hannover
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0342-3379
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ZLB: Soz 645 ZB 6978
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RE
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Abstract
Die vorläufige Inobhutnahme nach neuem Recht (§ 42 a SGB VIII) geht der (endgültigen) Inobhutnahme nach bisherigem (unveränderten) Recht (§ 42 SGB VIII) voraus. Mit ihr wird über eine Anmeldung zur Verteilung des Minderjährigen entschieden. Der Beitrag erläutert zunächst die Aspekte: Tatbestandvoraussetzungen, Rechtsfolgen, Betreuung, Einschätzungsverfahren, Mitteilungspflichten, Datenschutz, Zuständigkeit, Kostenbeteiligung/-erstattung, in einem zweiten Abschnitt die Altersfeststellung als Vorbereitung zur Entscheidung über die vorläufige Inobhutnahme. Der dritte Abschnitt des Beitrags gilt der Verteilung, also der Zuweisung eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers innerhalb Deutschlands auf ein Land durch das Bundesverwaltungsamt und innerhalb eines Bundeslandes auf ein Jugendamt durch eine Verteilerstelle.
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Zeitschrift für das Fürsorgewesen : ZfF
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Nr. 3
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S. 49-52