Barrierefreiheit im ÖPNV. Zwischen Mindestanforderungen und Unmöglichkeit.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Seit Beginn des Jahres 2013 findet sich im Personenbeförderungsgesetz die Zielstellung, dass bis zum Jahre 2022 eine vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen ist. Diese Vorgabe stellt Kommunen und Landkreise vor große Herausforderungen. Denn die Realisierung wird enorme finanzielle Investitionen abverlangen, die trotz einer anhaltenden hohen Haushaltsbelastung und ohne entsprechende Kompensationszahlungen zu tätigen sind. Für viele Verantwortliche stellt sich daher die Frage, welche Maßnahmen aufgrund der neu formulierten Zielstellung überhaupt ergriffen werden müssen.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 6

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S. 344-350

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