Neustart des Netzausbaus? Nachjustierung durch das Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
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Abstract
Mit dem im Dezember 2015 verabschiedeten Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus hat der Gesetzgeber auf die politischen Diskussionen zu der Erforderlichkeit und den Bedingungen des Netzausbaus und insbesondere die regionalen Widerstände gegen einzelne Vorhaben reagiert und den seit 2011 bestehenden Rechtsrahmen nachjustiert. Für die Gleichstromtrassen ist dabei ein "Systemwechsel" vollzogen worden: Für diese Leitungen besteht nunmehr ein Vorrang der Erdverkabelung, mit dem die Erwartung einer größeren Akzeptanz und dadurch einer Beschleunigung des Netzausbaus verbunden wird, der aber zugleich die bisherigen Planungen weitgehend obsolet machen dürfte. Im Übrigen beruhen die Änderungen durch das Gesetz auf den bisherigen Erfahrungen mit dem NABEG und adressieren die Entwicklungen in der Netzentwicklungsplanung.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 5
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S. 285-293