Angebote mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen im Vergabeverfahren.
Werner
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Date
2016
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Publisher
Werner
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DE
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Köln
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1617-1063
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ZLB: R 628 ZA 3503
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RE
Authors
Abstract
Der Grund für eine Ermäßigung oder gar Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht kann leistungsbezogen sein oder andererseits in einer besonderen Eigenschaft des Bieters liegen, die für ihn vorteilhafte Auswirkungen auf das Umsatzsteuerrecht haben. Ein bieterbezogener steuerrechtlicher Vorteil ist beispielsweise denkbar, wenn der Bieter eine gemeinnützige GmbH ist, die einen ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt.
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Vergaberecht
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Nr. 1
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S. 32-36