Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen. Sachlicher Teilplan. Großflächiger Einzelhandel. Entwurf, Stand 17. April 2012

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Die Landesregierung hat entschieden, landesplanerische Regelungen zum großflächigen Einzelhandel in einem sachlichen Teilplan zum LEP NRW zu erarbeiten. Die im Entwurf enthaltenen Regelungen sind vor dem Hintergrund der in der Einleitung dieses Teilplanes beschriebenen Rahmenbedingungen geeignet und erforderlich, um eine nachhaltige Raumentwicklung gemäß § 1 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) zu unterstützen. In diesem Sinne konkretisieren sie insbesondere die im ROG festgelegten Grundsätze der Raumordnung zur Daseinsvorsorge und zur Erhaltung der Innenstädte und örtlichen Zentren als zentrale Versorgungsbereiche im Hinblick auf den großflächigen Einzelhandel und tragen dadurch zu einer Stärkung der Zentren bei.

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16 S.

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