Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden in Baden-Württemberg.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0342-5592
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ZLB: Kws 750 ZB 6805
BBR: Z 477
BBR: Z 477
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RE
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Abstract
In jedem Fall sollte auf eine zurückhaltende Gestaltung bezüglich Farbe, Kontrast- und Reflexionswirkung und Dacheinbindung geachtet werden. Zu beachten ist, "dass weder die typischen Strukturen eines Bauwerks aufgelöst, noch statische Verhältnisse durch Umnutzung in Frage gestellt werden" dürfen. Baudenkmale zeichnen sich durch ihre jeweilige Gestaltung, Statik, Raumstruktur, Konstruktion sowie Ausstattung und Haustechnik aus und sind Ausdruck von Kontinuität und stetigem Fortschritt in Kultur, Architektur, Kunst und Technik. Eine Möglichkeit, eine Photovoltaikanlage harmonisch in das Erscheinungsbild eines Gebäudes zu integrieren, sind Solardachziegel. Diese sind vor allem in Erwägung zu ziehen, wenn ästhetische Gründe im Vordergrund der Entscheidung stehen, wie zum Beispiel bei denkmalgeschützten Gebäuden. Prinzipiell entspricht die Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden den derzeitigen energetischen Zielsetzungen, jedoch grenzt das Denkmalschutzgesetz das Sanierungspotential (zu) stark ein. Um den Photovoltaikausbau weiter voranzutreiben sowie eine nachhaltige Nutzung des Flächenpotentials sicherzustellen, darf die verfassungsrechtliche Verankerung erneuerbarer Energien bei Ermessensentscheidungen nicht außer Acht gelassen werden.
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Verwaltungsrundschau
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Nr. 11
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S. 376-382