Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Planung von Windkonzentrationszonen. Zugleich Besprechung der Urteile des OVG Schleswig vom 20.1.2015.

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840

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RE

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Abstract

Die Ausschlusswirkung von Windkonzentrationszonenplanungen gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB setzt das Vorliegen eines schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzepts voraus, bei dessen Ausarbeitung nach der Rechtsprechung bereits im ersten Arbeitsschritt eine Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Tabuzonen durchzuführen ist. Der Beitrag verteidigt diese Anforderung gegen zu weitgehende Kritik. Neuere Urteile des OVG Schleswig belegen die Relevanz der Unterscheidung in ungewohntem Zusammenhang und betonen die eigenständige Rolle und rechtsstaatliche Funktion der Regionalplanung.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 9

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S. 468-576

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