Lebensmitteldiscounter und Supermarkt. Untersuchung zu Verkehrseffekten, Einzugsgebieten, Vorlieben der Kunden und zum Genehmigungsprozess vor dem Hintergrund der Regelungen des § 11 Abs. 3 BauNVO.
Springer
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Date
2015
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Publisher
Springer
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DE
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Heidelberg
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0034-0111
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ZLB: Kws 150 ZB 6820
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Authors
Abstract
Bei der Ansiedlung neuer Lebensmittelmärkte in Deutschland besitzen die Regelungen des § 11 Abs. 3 BauNVO und die entsprechenden Rechtsprechungen dazu eine große Bedeutung. Über die zu erwartenden Wirkungen von neuen Märkten wird dabei immer wieder kontrovers diskutiert. Vor diesem Hintergrund hat die Studie "Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel" auf der Basis einer bundesweit durchgeführten telefonischen Haushaltsbefragung unter anderem die Einzugsbereiche und verkehrlichen Wirkungen der unterschiedlichen Betriebsformen im Lebensmitteleinzelhandel analysiert und mit den Ansprüchen und Vorlieben der Kunden in Beziehung gesetzt. Anders als bei den üblichen, auf den Einzelfall bezogenen gutachterlichen Untersuchungen, die im Zuge der bauleitplanerischen Abwägung beauftragt werden, versucht die zugrunde liegende Untersuchung, generalisierbare Aussagen zu liefern und den zuständigen Behörden und Trägern öffentlicher Belange eine belastbare Grundlage bei der notwendigen bauleitplanerischen Abwägung zu geben. Die empirischen Untersuchungen zeigen, dass die in § 11 Abs. 3 BauNVO formulierte Regelvermutung zu städtebaulichen Wirkungen ab einer Verkaufsfläche von 800 m2 zumindest im Lebensmittelbereich pauschal so nicht bestätigt werden kann, es aber auch keine andere empirisch belastbare Verkaufsflächengrenze gibt. Neben der Größe des Marktes beeinflussen vor allem die Lage des Marktes (städtebaulich integriert vs. städtebaulich nichtintegriert), die Siedlungsstruktur (städtisch vs. ländlich), aber auch die unterschiedlichen Anbieter selbst (z. B. Aldi, Edeka) die verkehrlichen Auswirkungen und Kaufkraftabschöpfungen entscheidend.
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Raumforschung und Raumordnung
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Nr. 3
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S. 219-232