Rechtsschutz gegen Enteignungen in mehrstufigen Planungsverfahren. Aus Anlass des Garzweiler-Urteils des Bundesverfassungsgerichts.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: R 622 ZB 1139
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Abstract
Nach wie vor können sich Eigentümer oftmals nicht effektiv gegen Enteignungen zur Wehr setzen, weil ihnen Rechtsschutz erst ganz am Ende eines mehrstufigen Planungsprozesses eingeräumt wird. Ihr Eigentumsrecht, das zu Beginn der Planung vielleicht noch Durchsetzungskraft gegenüber dem Vorhaben besessen hätte, kann zu diesem Zeitpunkt bereits wirkungslos sein. Der frühzeitige Rechtsschutz wird verweigert, weil eine rechtliche Betroffenheit der Eigentümer negiert wird. Der Beitrag zeigt, dass auch höherrangige Planungsentscheidungen in die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG eingreifen können.
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die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 8
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S. 309-319