Zum Verteilungsmaßstab in der Erschließungsumlegung.

Chmielorz
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Chmielorz

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Wiesbaden

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1616-0991

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ZLB: Kws 155 ZB 6780
BBR: Z 123
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343

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Abstract

Die Wahl des Verteilungsmaßstabes stellt ein wichtiges Gestaltungsmittel in der gesetzlichen Umlegung dar. Dies gilt vor allem für den häufigen Anwendungsfall der Erschließungsumlegung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Der Gesetzgeber hat mit der Verteilung nach Werten und der Verteilung nach Flächen zwei Maßstäbe gesetzlich normiert, lässt mit Zustimmung der Beteiligten allerdings auch andere Verteilungsmaßstäbe zu. Beide Verteilungsarten sind durch vollständigen Vorteilsausgleich gekennzeichnet und erfolgen verkehrswertbasiert. Der wesentliche Unterschied liegt in der Form der Vorteilsabschöpfung in Geld bzw. in Fläche. In der Praxis kommt überwiegend der Wertmaßstab zur Anwendung. Er ist im Vergleich zum Flächenmaßstab durch größere Landzuteilungen an die Beteiligten in Verbindung mit entsprechenden Geldleistungsverpflichtungen gekennzeichnet. Im Gegensatz dazu kann die Verteilung nach Flächen dazu genutzt werden, unter bestimmten Voraussetzungen Land für die Gemeinde bereitzustellen. Zur Anwendbarkeit des Flächenmaßstabes liegen in der Praxis gelegentlich Vorbehalte bzw. Missverständnisse vor, die ihre Anwendung scheinbar mindern. In der Fachliteratur herrschen darüber hinaus unterschiedliche Auffassungen zur Rechtmäßigkeit bestimmter Flächenbereitstellungszwecke.

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Flächenmanagement und Bodenordnung

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Nr. 2

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S. 80-86

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