Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln. Interkulturelle Kompetenz.

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Berlin

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ZLB: Kws 740/180

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Abstract

Zur interkulturellen Kompetenz gehört die Fähigkeit, sowohl sich selbst und die eigene Kultur, als auch die Angehörigen der anderen Kultur zu hinterfragen. Interkulturelle Kompetenz bedeutet, in drei Bereichen interkulturell zu lernen: durch den Erwerb Interkulturellen Wissens wie z.B. Sprachkenntnisse, Landeskenntnisse, Wissen über andere Kulturen oder Wissen um Migrations- und Integrationsprozesse; durch den Erwerb Interkultureller Fähigkeiten wie z.B. Beobachtungsfähigkeit, Fähigkeit zur Selbst- und Fremdreflexion, Fähigkeit zum Perspektivwechsel, Empathiefähigkeit, Flexibilität, Toleranz und Sensibilität; durch den Erwerb Interkultureller Fertigkeiten wie z.B. Stressmanagement, Konfliktbewältigungsstrategien, Kommunikationskompetenz im allgemeinen und gewaltfreie Kommunikation im Besonderen.

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46 S.

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Lehrbrief. Verwaltungsakademie Berlin