Zu den Anforderungen an Bodenrichtwerte für die Bodenwertermittlung.

Chmielorz
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Chmielorz

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DE

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Wiesbaden

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1616-0991

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ZLB: Kws 155 ZB 6780
BBR: Z 123
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343

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Abstract

Bodenrichtwerte gibt es seit Anbeginn des bundesdeutschen Städtebaurechts im Jahre 1960. Sie tragen zur Transparenz auf dem Grundstückmarkt bei und werden für die Ermittlung des Bodenwerts von Grundstücken herangezogen. Ferner dienen sie der steuerlichen Bewertung des Grundbesitzes. Bodenrichtwerte müssen für Zwecke der Bodenwertermittlung einem Mindeststandard genügen. Dieser wird auf der Grundlage der im Zuge der Erbschaftsteuerreform gestiegenen Anforderungen an die Ermittlung und Darstellung von Bodenrichtwerten beleuchtet und konkretisiert. Hierzu wird eine Klärung des begrifflichen und sachlichen Zusammenhangs zwischen Verkehrswert, Bodenwert und Bodenrichtwert herbeigeführt und der Stellenwert des Bodenrichtwerts im Wertermittlungskontext beleuchtet. Für die Erfüllung des Mindeststandards in Gebieten, in denen die Darstellung von Bodenrichtwerten Probleme bereitet, wird ein Lösungsvorschlag abgegeben.

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Flächenmanagement und Bodenordnung

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Nr. 1

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S. 21-28

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