Einführung eines Mindestabstands für Windkraftanlagen - die "10 H-Regelung" in Freistaat Bayern.

Boorberg
Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0522-5337

ZDB-ID

Standort

ZLB: R 620 ZB 7013

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Trotz massiven Widerstands in Politik und Wirtschaft hat der Bayerische Landtag am 12. November 2014 das "neue Abstandsgesetz" beschlossen. Ermächtigungsgrundlage ist die vom Bund eingeräumte Windkraft-Länderöffnungsklausel gemäß § 249 Abs. 3 BauGB. Nach der neuen seit 21. November 2014 geltenden Rechtslage sind Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nunmehr nicht mehr ohne Weiteres im Außenbereich im Freistaat Bayern privilegiert. Vielmehr ist die Privilegierung dieser Anlagen grundsätzlich von der Einhaltung eines Mindestabstands der zehnfachen Gesamthöhe der Windkraftanlage ("10 H") zu grundsätzlich zulässigen Wohngebäuden abhängig. Im Beitrag werden die neuen gesetzlichen Regelungen gemäß Art. 82 ff. BayBO vorgestellt und mit Blick auf mögliche Diskussionspunkte näher beleuchtet. Zum besseren Verständnis wird zunächst auf den Hintergrund der Regelungen eingegangen werden. Im Anschluss werden die Regelungen irr Einzelnen dargestellt und rechtlich bewertet, wobei vor allem die Folgen für die kommunale Planungspraxis behandelt werden.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr. 4

item.page.dc-source

Seiten

S. 109-115

Zitierform

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries