Barrierefreiheit im Wohnungsbau in Schleswig-Holstein. Mindestanforderungen nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein.

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ZLB: Kws 447/108

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Abstract

Am 16.07.2012 wurde die DIN 18040 in Schleswig-Holstein als Technische Baubestimmung durch das Innenministerium des Landes eingeführt. Sie ersetzt damit die eingeführten Teile der alten DIN 18025 und definiert die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Wohnungen in Ergänzung zur Landesbauordnung (LBO) des Landes Schleswig-Holstein neu. Bisher geltende und in der LBO SH immer noch vorhandene Formulierungen werden durch die eingeführten Teile der DIN 18040 teilweise außer Kraft gesetzt, teilweise werden neue Anforderungen für den Wohnungsbau formuliert. Die Inhalte und damit die Definition der bauordnungsrechtlich geschuldeten Barrierefreiheit im Wohnungsbau abzubilden und für die Praxis zusammenzufassen ist Gegenstand dieser Veröffentlichung. Das Mitteilungsblatt richtet sich an die Bauordnungsbehörden des Landes Schleswig-Holstein, an die Planerinnen und Planer, an die Wohnungsunternehmen, die Auftraggeber und alle die an der Zukunftsfähigkeit des Wohnungsbau im Lande interessiert sind. In enger Zusammenarbeit mit dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein als oberste Baubehörde wurden die entsprechenden Teile der Norm, die nun durch die Einführung als Technische Baubestimmung zwingend anzuwenden sind, zusammengefasst und erläuternd dargestellt.

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30 S.

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Mitteilungsblatt. Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen; 248