Leitfaden zur Anwendung der Vorschriften der Europäischen Union über staatliche Beihilfen, öffentliche Aufträge und den Binnenmarkt auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und insbesondere auf Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse. Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen.
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BE
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Brüssel
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EDOC
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Abstract
Behörden in den Mitgliedstaaten, Bürger, Organisationen der Zivilgesellschaft und andere Interessenträger haben eine Reihe von Fragen zur Anwendung der EU-Vorschriften, insbesondere jener in den Bereichen staatliche Beihilfen, öffentliche Aufträge und Binnenmarkt, auf Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und vor allem auf Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse an die Kommission gerichtet. Bei den Fragen ging es vor allem um die Auswirkungen dieser Vorschriften auf die Art und Weise, wie diese Dienstleistungen von den Behörden in den Mitgliedstaaten organisiert und finanziert werden, um die Auswahl der Dienstleister, falls die Dienstleistung extern vergeben wird, sowie ganz allgemein um den Rechtsrahmen u. a. im Hinblick auf die Arten von Dienstleistern oder den Zugang zu den Dienstleistungen und deren Qualität. Die Fragen zu den Beihilfevorschriften betreffen zum einen die genauen Bedingungen, unter denen eine Ausgleichsleistung für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen eine staatliche Beihilfe darstellt und zum anderen die Bedingungen, unter denen staatliche Beihilfen als mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vereinbar erachtet werden können. Bei der Veröffentlichung handelt es sich um ein Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen. Es dient der Klärung technischer Fragen mittels einer knappen, manchmal vereinfachenden Zusammenfassung der Rechtsvorschriften und der Rechtsprechung über staatliche Beihilfen, öffentliche Aufträge und den Binnenmarkt sowie - im Beihilfenbereich - der Entscheidungen und Beschlüsse der Kommission zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und insbesondere Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse.
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123 S.