Hochwasserschutz - Kooperationen in der Praxis.
Steiner
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Date
2014
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Journal ISSN
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Publisher
Steiner
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DE
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Stuttgart
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0303-2493
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ZLB: Kws 155 ZB 6802
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
BBR: Z 703
IFL: Z 0073
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Authors
Abstract
Die verheerenden Hochwasserereignisse im Frühsommer 2013 haben das Schadenspotenzial von Flussüberschwemmungen in Deutschland wieder einmal deutlich vor Augen geführt. Zwischen dem 18. Mai und dem 4. Juli 2013 traten die Flüsse in den Einzugsgebieten der Elbe und der Donau über die Ufer. Dabei kamen alleine in Deutschland acht Menschen ums Leben und es entstanden geschätzte materielle Schäden in Höhe von ca. 8 Mrd. Hinzu kommt nicht mit Geld aufzuwiegender Verlust von immateriellen Gütern und Erinnerungsstücken. Während andere Naturrisiken, wie Erdbeben und Vulkanismus, in Deutschland aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht vorkommen, bzw. deren Eintrittswahrscheinlichkeiten extrem gering sind, kommen schwere Hochwasserereignisse in allen deutschen Flussgebieten immer wieder vor. Bereits seit geraumer Zeit nimmt sich der Staat des Schutzes der Bevölkerung vor Hochwasserrisiken an. Der Beitrag zeigt eine Vielzahl verschiedener Kooperationsformen - auch zwischen den Ländern - und deren Grenzen und Hindernisse auf. Vor allem die hochwasserrelevanten externen Effekte bedingen die fachliche Notwendigkeit einer Zusammenarbeit der Länder. Zwar ist die Ober-Unterlieger-Problematik nicht an die verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Länder für den Hochwasserschutz und die überwiegende Zahl der weiteren für das Hochwasserrisikomanagement relevanten Aufgaben gebunden. Allerdings könnten bei einer zentralstaatlichen Zuständigkeit für den Hochwasserschutz der Lastenausgleich und damit die Abmilderung der Ober-Unterlieger-Problematik auf der lokalen und regionalen Ebene erleichtert werden, da sie innerhalb eines Staates bewältigt würden. Dabei müsste zusätzlich das Subsidiaritätsprinzip bedacht werden. Bezüglich einer möglichen Neugliederung der Länder und der Diskussion über die Fusion von Ländern kann für die Hochwasserproblematik festgehalten werden, dass jegliche Fusion von Ländern Vorteile brächte, da die Anzahl der Anrainerländer an einem Fluss abnähme und die externen Effekte reduziert werden könnten.
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Nr. 5
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S. 465-474