Die Bürgerbeteiligung im Allgemeinen Verwaltungsrecht.
Heymann
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Publisher
Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
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Abstract
Die Bürgerbeteiligung bewegt seit Jahren die öffentlich-rechtliche Diskussion. Der Deutsche Juristentag befasste sich 2012 mit der Öffentlichkeitsbeteiligung. Er forderte unter anderem, Fristen im förmlichen Verfahren zu verlängern. Die notwendigen Änderungen sollen demnach im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht gebündelt werden. Mit dem PIVereinG führte der Bundesgesetzgeber in § 25 Abs. 3 VwVfG die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ein. Die Behörde hat auf den Vorhabenträger hinzuwirken, dass er vor Antragstellung eine Bürgerbeteiligung durchführt. Das stellt einen Sonderfall der behördlichen Beratung dar. Nach Ansicht des Autors ist bei allen Diskussionen die Zuordnung der Bürgerbeteiligung zum Allgemeinen Verwaltungsrecht etwas zu kurz gekommen. Der Beitrag versucht, die Bürgerbeteiligung in das allgemeine Verwaltungsrecht einzuordnen. Davon ausgehend zeigt er, wie die "Verwaltungsvorschrift der Landesregierung von Baden-Württemberg zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren" (VwV Öffentlichkeitsbeteiligung) die Bürgerbeteiligung und das Allgemeine Verwaltungsrecht zusammenführt.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 1
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S. 6-10