Abfallhierarchie und Altölrecht.
Nomos
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Datum
2014
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Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
0943-383X
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Mit der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie - AbfRRL) wurde die frühere dreistufige durch eine fünfstufige Abfallhierarchie ersetzt. Die so geschaffene neue bzw. differenziertere Prioritätenreihung von Maßnahmen im Umgang mit Abfällen gilt über Art. 21 Abs. 1 lit. b AbfRRL auch für den Umgang mit Altölen. Das Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), das die Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzen sollte, hat im deutschen "Altölrecht" de facto nichts verändert. Spezielle Regelungen für Altöl sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht enthalten und eine Novellierung der Altölverordnung (AltölV) aus dem Jahr 2002 ist derzeit nicht geplant. Die Frage, ob durch die unveränderte Beibehaltung der Regelungen der Altölverordnung die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie der Abfallrahmenrichtlinie und die Sicherstellung des Vorrangs der Aufbereitung von Altölen in Deutschland überhaupt gewährleistet sind, wird gegenwärtig diskutiert und einzelne Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden durch die Europäische Kommission offen in Frage gestellt. Der Beitrag betrachtet die europarechtlichen Anforderungen der fünfstufigen Abfallhierarchie für den Bereich der Altölentsorgung und widmet sich der Frage, ob der Vorrang der Aufbereitung von Altölen gegenwärtig - also ohne eine Novelle des deutschen Rechts - Umsetzung gefunden hat oder ob die Bundesrepublik Deutschland in diesem Bereich mutmaßlich eine europarechtskonforme Nachbesserung zu leisten hat.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Umweltrecht
Ausgabe
Nr. 12
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 649-657