Harte und weiche Tabuzonen. Zur Misere der planerischen Steuerung der Windenergienutzung.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

Abstract

Bei der planerischen Steuerung der Windenergienutzung mittels einer Kombination von Vorrang- und Ausschlussgebieten handelt es sich um ein komplexes Planungsgeschehen, das vielfältigen Anforderungen unterliegt. Diese sind von der Gesetzgebung, etwa durch die Einführung der strategischen Umweltprüfung, ebenso wie von der Verwaltungsgerichtsbarkeit kontinuierlich gesteigert worden. Die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den harten und weichen Tabuzonen verursacht nach Meinung der Autoren nicht nur eine erhebliche Rechtsunsicherheit, sondern auch einen Planungsaufwand, der die Praktikabilitätsgrenze streift, wenn nicht sogar überschreitet. Im Beitrag geht es darum, diese Rechtsprechung auf den Prüfstand zu stellen.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 21

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S. 1369-1376

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