Der Verkehrswert bzw. Marktwert unter dem Blickwinkel der Ergebnisse von "bedingungsfreien Bietverfahren" und besonderer Berücksichtigung der Anwendung des Verfahrens in städtebaulichen Entwicklungsgebieten.
Chmielorz
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Datum
2014
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Herausgeber
Chmielorz
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Wiesbaden
Sprache
ISSN
1616-0991
ZDB-ID
Standort
ZLB: Kws 155 ZB 6780
BBR: Z 123
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343
BBR: Z 123
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Höchstgebot aus einem bedingungsfreien Bietverfahren wird von der Rechtsprechung als Marktwert eingestuft. Dies ist einerseits notwendig, um europäischem Recht zu entsprechen und andererseits, um das bedingungsfreie Bietverfahren als "ImmoWertV-konformes Wertermittlungsverfahren" nutzen zu können. Dessen Ergebnisse sind aber keine Verkehrswerte/Marktwerte im Sinne des § 194 BauGB. Deshalb gilt für diesen (Einzel-)Fall nicht die seit 2004 in § 194 BauGB eingeführte Gleichsetzung von Verkehrs- und Marktwert!
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Schlagwörter
Zeitschrift
Flächenmanagement und Bodenordnung
Ausgabe
Nr. 5
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 222-228