Der Verkehrswert bzw. Marktwert unter dem Blickwinkel der Ergebnisse von "bedingungsfreien Bietverfahren" und besonderer Berücksichtigung der Anwendung des Verfahrens in städtebaulichen Entwicklungsgebieten.

Strotkamp, Hans-Peter
Chmielorz
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Datum

2014

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Herausgeber

Chmielorz

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Wiesbaden

Sprache

ISSN

1616-0991

ZDB-ID

Standort

ZLB: Kws 155 ZB 6780
BBR: Z 123
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Das Höchstgebot aus einem bedingungsfreien Bietverfahren wird von der Rechtsprechung als Marktwert eingestuft. Dies ist einerseits notwendig, um europäischem Recht zu entsprechen und andererseits, um das bedingungsfreie Bietverfahren als "ImmoWertV-konformes Wertermittlungsverfahren" nutzen zu können. Dessen Ergebnisse sind aber keine Verkehrswerte/Marktwerte im Sinne des § 194 BauGB. Deshalb gilt für diesen (Einzel-)Fall nicht die seit 2004 in § 194 BauGB eingeführte Gleichsetzung von Verkehrs- und Marktwert!

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Schlagwörter

Zeitschrift

Flächenmanagement und Bodenordnung

Ausgabe

Nr. 5

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 222-228

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen