Die Windenergie an Land in der Reform des EEG und des Planungsrechts.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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KO
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Abstract
Der Beitrag zeigt auf, welche Änderungen sich für die Windenergie an Land ab dem 1. August 2014 durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die Einfügung des § 249 III BauGB ergeben haben. Die Veränderungen des EEG zielen darauf ab, die Windenergie an den Markt heranzuführen. Anders als zunächst angenommen, ist damit nicht zwangsläufig ein wirtschaftlicher Einschnitt für Anlagenbetreiber verbunden. Im Gegenteil: der wirtschaftliche Gesamtertrag der Anlage kann sogar höher sein, da die Degression der Förderung für die Windenergie an Land nach dem EEG 2014 erst im Jahr 2016 anfängt. Einschnitte ergeben sich aber in planungsrechtlicher Hinsicht. Durch den neu eingeführten § 249 III BauGB können die Länder per Gesetz Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und baulichen Nutzungen bestimmen, was die Flächenverfügbarkeit verengen wird.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 19
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S. 1235-1242