Kommunalpolitisch steuern mit dem Haushalt. Ziele und Kennzahlen im Haushalt ausweisen.

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Köln

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Kommunalpolitische Steuerung wird von dem auf Doppik und Produkthaushalt basierenden Haushalts- und Rechnungswesen weitaus besser unterstützt als zuvor. Das kommunale Haushaltsrecht enthält eine Innovation, die einer Kulturveränderung gleichkommt: Ziele und Kennzahlen zu kommunalen Leistungen sollen in den Haushaltsplänen benannt werden. Vor dem Hintergrund knapper Finanzmittel und auch im Übrigen begrenzter Ressourcen - z. B. Personal - ist eine zielorientierte Steuerung kommunaler Aktivitäten unabdingbar, unterstützt von Kennzahlen. Das Haushaltsrecht folgt diesem Gedanken und setzt einen sichtbaren Impuls für eine integrierte kommunalpolitische Steuerung. Die wesentlichen Ziele und Kennzahlen erhalten nun mit dem Haushalt eine deutliche Präsenz "nach außen". Die Umsetzung dieser haushaltsrechtlichen Regelung ist in etlichen Verwaltungen schon fortgeschritten, bei anderen noch im Anfangsstadium. Die KGSt empfiehlt: ein Prüfraster, das örtlich angewandt helfen soll, die Frage zu klären, welche Ziele und Kennzahlen vor allem der Wirkungs- bzw. Leistungsseite für eine Darstellung im Haushalt geeignet sind - die konkreten Ziele und Kennzahlen können letztlich nur örtlich festgelegt werden sowie wenige, aber für einen Gesamtüberblick wichtige Kennzahlen zum Ressourcenaufkommen und zum Ressourcenverbrauch, die auch interkommunal vergleichbar sind.

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66 S.

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KGSt-Bericht; 2014, 15