Highway oder Nadelöhr? Zu den Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Datenübermittlung an Private dargestellt anhand der Kooperationspraxis zwischen Polizei und Fußballvereinen bei der Verhängung von Stadionverboten.
Heymann
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Date
2014
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Publisher
Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
Authors
Abstract
Hoheitliches Informationshandeln steht im Fokus der Öffentlichkeit. Bereits 1983 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem berühmten Volkszählungsurteil klargestellt, dass mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung eine Rechtsordnung nicht vereinbar sei, "in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß". Doch auch gut 30 Jahre später tun sich die Normgeber in Bund und Ländern schwer damit, von den vermeintlichen Anforderungen der Praxis Abstand zu nehmen, um die Grundrechte der Bürger zu wahren - und werden immer wieder zurückgepfiffen. Rasterfahndung, Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung seien als Stichworte genannt. In diesen scheinbar ständigen Kampf zwischen Gefahrenabwehr, Kriminalitätsbekämpfung und Datenschutz, in dem nicht selten eine bestehende - und rechtswidrige - Polizeipraxis nachträglich legalisiert wird, reiht sich die polizeiliche Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen nahtlos ein. Deren Voraussetzungen und Grenzen widmet sich der Beitrag und analysiert hierbei die bestehende polizeiliche Praxis der Datenübermittlung an die Fußballvereine bei der Verhängung von Stadionverboten.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 18
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S. 1168-1172