Änderung der UVP-Richtlinie und Auswirkungen auf das nationale Recht.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Für die Berücksichtigung von Umweltbelangen bei Zulassungsentscheidungen ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von zentraler Bedeutung. Als Verfahrensinstrument verpflichtet sie zu einer systematischen und medienübergreifenden Prüfung und Berücksichtigung der Umweltauswirkungen von Vorhaben im Zulassungsverfahren. Die kürzlich verabschiedete Novelle der UVP-Richtlinie zielt darauf ab, die Verfahrensfunktion der UVP und damit die Bedeutung der Umweltbelange für die Zulassungsentscheidung zu stärken. Sowohl den Vorhabenträgern als auch den Zulassungsbehörden werden hierzu neue Prüfanforderungen auferlegt, die zu einem nicht unerheblichen Mehraufwand führen werden. Eine grundlegende Neukonzeption der UVP ist jedoch nicht vorgenommen worden. Insbesondere ist auch in Zukunft hiermit keine materielle Wirkung verbunden. Auch eine Alternativenprüfung ist nach wie vor nicht zwingender Bestandteil der UVP, sondern ggf. ausschließlich nach den Vorgaben des Fachrechts durchzuführen.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 14

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S. 877-886

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