Kommunales Risikomanagement. Teil 2: Das interne Kontrollsystem.
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DE
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Köln
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Abstract
Durch den Aufbau eines systematischen internen Kontrollsystems können zumindest die wesentlichen Risiken vor Eintritt erkannt und durch entsprechende Kontrollaktivitäten bewusst beeinflusst werden. Dabei stehen die Prozesse einer Kommune und die damit verbundenen Risiken im Mittelpunkt einer Kontrollanalyse. Die Führungskräfte der Kommune sind entscheidend für den Erfolg der Optimierung des internen Kontrollsystems. Jede Führungskraft, unabhängig von der individuellen Hierarchieposition, kann mit einem kurzen Test feststellen, welchen Reifegrad das eigene Kontrollsystem hat. Der KGSt-lKS-Selbsttest (Kennung im KGSC-Portal 20140602A0043) gibt eine erste Einschätzung, inwieweit Kenntnisse über Schlüsselprozesse und Prozessrisiken vorhanden sind, ob Kontrollen zu den erkannten Risiken in einem angemessenen Verhältnis stehen, ob Kontrollen ausreichend dokumentiert werden und ob die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Sinn und Zweck der Kontrollen informiert sind. Die Einschätzung der Relevanz von Prozessrisiken kann nur über definierte Prozessziele erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob dies gesetzlich definierte Ziele, wie gesetzeskonformes Handeln im Rahmen von Jugendschutzgesetzen, oder qualitative Prozesszielsetzungen sind, wie eine Garantie der Entscheidung über einen Bauantrag innerhalb von 30 Arbeitstagen. Den Prozessrisiken, die eine wesentliche Zielerreichung beeinträchtigen können, sind wirksame Kontrollaktivitäten entgegenzustellen.
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77 S.
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KGSt-Bericht; 8/2014