Durchsetzbarkeit der Vergütung nach Kündigung aus wichtigem Grund.

Beck
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Beck

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

München

item.page.language

item.page.issn

1439-6351

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Nach einer auftraggeberseitigen Kündigung des VOB/B-Bauvertrags ist der Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich eine prüfbare Rechnung über die erbrachten Leistungen vorzulegen. Hat der Auftraggeber aus wichtigem Grund gekündigt, können ihm Ansprüche gegen den Auftragnehmer auf Erstattung der Fertigstellungs-Mehrkosten und sonstige Schadensersatzansprüche zustehen. Es stellt sich die Frage, ob in dieser Situation der Auftragnehmer berechtigt ist, seinen Vergütungsanspruch auch schon dann durchzusetzen, wenn der Auftraggeber noch nicht in der Lage ist, seine Gegenansprüche zu berechnen. Der Beitrag setzt sich mit dem Meinungsstand zu dieser Frage und der hierzu herangezogenen Rechtsprechung des BGH auseinander.

Description

Keywords

Journal

Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

item.page.issue

Nr. 5

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 267-270

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries