Öffentliche Informationstechnologie: Abgrenzung und Handlungsfelder.

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Berlin

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ZLB: Kws 630/48

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Abstract

Es wird ein Konzept von öffentlicher IT benötigt, das mehr als die Hard- und Software von Behörden bezeichnet. Es schließt die Diskussion einer Vielzahl unterschiedlicher Einzelfragen ein: Beschränkt sich die Rolle der öffentlichen Hand auf die Bereitstellung der eigenen IT-Infrastruktur, kommt ihr eine Verantwortung für das Funktionieren der öffentlich zugänglichen Infrastrukturen zu oder muss sie diese sogar selbst anbieten und betreiben? Wie stark darf, wie stark soll Politik und Recht die auf Informationstechnologie basierenden Interaktionen beeinflussen und reglementieren? Welche Rollen und Funktionen erfüllt die öffentliche Hand bei der Bereitstellung und Verarbeitung von Daten?

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18 S.

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