Grundlegende und aktuelle Fragen der Mängelhaftung im Bauvertrag.

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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Die Rechtsprechung zum so genannten funktionalen Mangelbegriff bürdet dem Auftragnehmer die Haftung für die Funktionstauglichkeit seiner Leistung im Gesamtwerk auf, unabhängig von der Beschreibung der Leistung im Bauvertrag und - zunächst - der Ursache der fehlenden Funktionstauglichkeit. Auf der Rechtsfolgenseite gibt es vermehrt Tendenzen in der neuen Rechtsprechung des BGH, die fiktive Abrechnung des Baumangels auf Gutachtenbasis einzuschränken und die Haftung des Auftragnehmers auf die tatsächlichen finanziellen Folgen des Baumangels zu begrenzen. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht beim Bundesministerium der Justiz vom 18.6.2013 nimmt für den Bereich der Mängelhaftung im BGB die Diskussion auf und unterbreitet (moderate) Reformvorschläge. Der Beitrag stellt ausgewählte Probleme der baurechtlichen Mängelhaftung anhand grundlegender und aktueller Entscheidungen des BGH dar.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 4

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S. 195-201

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