Arbeitshilfe Bebauungsplanung. Nebst 5. Ergänzung (November 2013).

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Die Arbeitshilfe wendet sich an alle, die mit der Aufstellung von Bebauungsplänen befasst sind, vor allem natürlich an die planaufstellenden Kommunen; sie soll die planungsrechtliche Beratungsarbeit des MIR unterstützen und optimieren. Die Arbeitshilfe versteht sich als Sammlung praktischer Hinweise zur Bearbeitung von Bebauungsplänen, mit dem Ziel der sachgerechten und rechtssicheren Handhabung des Planungsinstruments für alle Beteiligten. Vor dem Hintergrund der erhöhten rechtlichen Anforderungen, z.B. durch die Übernahme des EU-Rechts in die Baugesetzgebung bei gleichzeitiger Beschränkung rechtsaufsichtlicher Aufgaben soll sie als Richtschnur für eine einheitliche Rechtsanwendung im Land Brandenburg dienen und dazu beitragen, Planungsfehler zu vermeiden und die Rechtssicherheit von Bebauungsplänen zu erhöhen. Gleichwohl ist die Arbeitshilfe keine Verwaltungsvorschrift; sie macht keine Vorgaben, sondern enthält Hinweise und Empfehlungen für die Gemeinden. Es bleibt Aufgabe der Gemeinden, für eine anforderungsgerechte und formal einheitliche Darstellungsweise ihrer Bebauungspläne Sorge zu tragen, aus der Vielfalt der in der Arbeitshilfe angebotenen Möglichkeiten die für ihre Planungsziele sinnvollen Angebote auszuwählen und im Bedarfsfall auch darüber hinauszugehen.

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