Das Erlöschen öffentlich-rechtlicher Geldzahlungsansprüche nach bayerischem Landesrecht.
Boorberg
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Date
2014
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Publisher
Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: R 620 ZB 7013
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RE
Authors
Abstract
Kein Anspruch währt ewig. Das ist auch in Bayern so. Allerdings erlöschen öffentlich-rechtliche Geldzahlungsansprüche, deren Schuldner oder Gläubiger der Freistaat Bayern, eine bayerische Gemeinde oder ein bayerischer Gemeindeverband ist, manchmal um einiges schneller als ohne eine solche Beteiligung. Der Beitrag erläutert den geschichtlichen und verfassungsrechtlichen Hintergrund dieser landesrechtlichen Besonderheit. Er gibt einen Überblick der Entscheidungen, die in den letzten 25 Jahren durch Gerichte des Freistaats und des Bundes zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Erlöschenstatbestände ergangen und publiziert sind.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 5
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S. 133-140