Mediation im Städtebaurecht 2013 - ein Beitrag zum Planungs- und Konfliktmanagement.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
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Abstract
Der Einsatz von Mediationsverfahren im öffentlichen Bereich wurde in den vergangenen Jahren wiederholt empfohlen, so von Pitschas unter dem Gesichtspunkt der Förderung des Bürgerengagements und von Battis für die Bauleitplanung unter dem Gesichtspunkt der Optimierung der Planung. Seitdem ist einiges passiert: Das Mediationsgesetz aus dem Jahr 2012 regelt die Grundzüge der Mediation als einem außergerichtlichen Konfliktmittlungsverfahren. Die Städtebaurechtsnovelle 2013 legt mit § 4 b Satz 2 BauGB nach und öffnet das Bauleitplanverfahren ausdrücklich für die Anwendung von Mediation. Hilfreich ist, dass auch das BVerwG in seinem Urteil zum Ausbau des Flughafens Frankfurt ("Mediationsnacht") die unterstützende Wirkung des Ergebnisses einer Mediation bei Planungsverfahren klarstellt. Der Beitrag zeichnet diese Entwicklungen für das Städtebaurecht nach und stellt Mediation als Beitrag zum Planungs- und Konfliktmanagement der Gemeinde vor.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 3
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S. 150-155