Kritische Anmerkungen zur sog. baurechtlichen Schlusspunkttheorie am Beispiel des rheinland-pfälzischen Bauordnungsrechts.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0342-5592
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ZLB: Kws 750 ZB 6805
BBR: Z 477
BBR: Z 477
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RE
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Abstract
Der Autor untersucht auf der Basis des rheinland-pfälzischen Bauordnungsrechts bei notwendiger Beteiligung von Fachbehörden das interaktive Prozedere zwischen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und den einschaltenden Fachbehörden im Rahmen von sog. sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Dabei wird die hier geltende sog. Schlusspunkttheorie in den Fokus genommen, die besagt, dass über den Bauantrag erst entschieden werden darf, wenn die Fachbehörde ihrer gesetzlich vorgegebenen Mitwirkungshandlung nachgekommen ist bzw. diese fiktiv ersetzt wird. Die Rechtsanwendung dieses mehrstufigen Verwaltungsverfahrens wirft diverse Rechtsfragen auf, die untersucht werden.
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Verwaltungsrundschau
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Nr. 2
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S. 40-47