Die Verortung von Ferienwohnungen in der BauNVO.
Kohlhammer
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Date
2014
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Publisher
Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0342-5592
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ZLB: Kws 750 ZB 6805
BBR: Z 477
BBR: Z 477
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RE
Abstract
Gerade mit der Thematik bislang nicht befasste Juristen wird es wundern: Ferienwohnungen, obgleich schier ubiquitär, sind bauplanungsrechtlich nicht unproblematisch. Ein Blick in die Baunutzungsverordnung (BauNVO) lässt erahnen, wieso dies so ist: Die beliebten Urlaubsunterkünfte finden dort nämlich überhaupt keine Erwähnung. Damit bleibt die Frage, in welchen Gebieten zulässigerweise Ferienwohnungen betrieben werden können. Die Antwort darauf hängt auch von den Umständen ab.
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Verwaltungsrundschau
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Nr. 2
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S. 37-39